Er ist auch Verwaltungsratsmitglied einer Gesellschaft in den USA. In den USA gilt diese Tätigkeit im Gegensatz zur Schweiz als selbständig. J ist auch für diese Tätigkeit in der Schweiz unterstellt.’ 3.4. Bei einer versicherten Person, die mehrere Tätigkeiten gleichzeitig ausübt, ist jedes Erwerbseinkommen dahingehend zu prüfen, ob es aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit stammt. Es ist durchaus möglich, dass eine versicherte Person gleichzeitig für die eine Firma als Arbeitnehmende und für die andere als Selbständigerwerbende tätig ist (Bundesgerichtsurteil 9C_308/2017 vom 17. Mai 2018, E. 6.1. mit weiteren Hinweisen; BGE 104 V 126, E. 3b). 4.