II. a) Mit Schreiben vom 22. Oktober 2025 (Eingang 23. Oktober 2025) erhebt der Beschwerdeführer, vertreten durch die E____ beim Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt Beschwerde gegen den Einspracheentscheid vom 23. September 2025. Er beantragt die Aufhebung des Einspracheentscheides und die Festlegung der persönlichen Beiträge für das Beitragsjahr 2023 ohne Berücksichtigung der Verwaltungsratsentschädigung von D____ in den USA. b) Die Beschwerdegegnerin schliesst mit Beschwerdeantwort vom 10. November 2025 (Eingang 11. November 2025) auf Abweisung der Beschwerde. c) Der Beschwerdeführer reicht innert Frist keine Replik ein. III. Am 14. April 2026 findet die Beratung der Sache durch die