a) A____ hat Wohnsitz in der Schweiz und ist in der Schweiz als Selbständigerwerbender tätig. In den USA übt er zudem die Funktion als Verwaltungsrat für die Firma D____, Inc. aus. b) Mit Verfügung vom 25. April 2025 erliess die Beschwerdegegnerin für die Zeitspanne vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gestützt auf ein beitragspflichtiges Einkommen von insgesamt CHF 389'723.00 im Jahr 2023 eine Verfügung betreffend persönliche Beiträge in der Höhe von CHF 44'614.00 (Beschwerdebeilage = BB 2). Als Grundlage dazu diente die Steuermeldung über Erwerbseinkommen und Betriebskapital Selbständigerwerbender der zuständigen Veranlagungsbehörde für die direkte Bundessteuer.