4.1. Beim erfassten Renteneinkommen handelt es sich um Leistungen der beruflichen Vorsorge (vgl. Beschwerde und BB 5). Die Beschwerdeführerin hat mit der Rentenbestätigung vom 5. September 2023 (BB 5) nachgewiesen, dass ihr für die Periode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 ein Betrag von Fr. 57'069.-, eine Invalidenrente der beruflichen Vorsorge, ausbezahlt wurde. Die von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Differenz über Fr. 21'098.- betrifft somit Perioden der Vorjahre, wurde aber offensichtlich ebenfalls im Jahr 2023 ausbezahlt (vgl. Beschwerde sowie Mail der Steuerverwaltung vom 28. Juli 2025, Beschwerdeantwortbeilage [BAB] 5).