2.1. Im Einspracheentscheid vom 6. August 2025 führt die Kasse aus, sie habe sich aufgrund der Einsprache der Beschwerdeführerin mit der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt in Verbindung gesetzt. Diese habe ihr mit Schreiben vom 24. Juli 2025 die Richtigkeit der Steuermeldung für das Jahr 2023 bestätigt, was sowohl das Vermögen als auch das Renteneinkommen betreffe.