Das massgebende Vermögen beträgt somit gerundet Fr. 1'740'000.00. Die Kasse setzte einen persönlichen Beitrag für Nichterwerbstätige von Fr. 3'582.80 sowie Verwaltungskosten von Fr. 178.80 fest. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 16. Juli 2025 (BB 2) Einsprache, welche die Kasse mit Einspracheentscheid vom 6. August 2025 abwies. II. Am 27. August 2025 (Postaufgabe am 28. August 2025) erhebt die Beschwerdeführerin Beschwerde und beantragt die Aufhebung des Einspracheentscheids vom 6. August 2025 und die Reduktion ihres für das Jahr 2023 anrechenbaren Renteneinkommens um Fr. 21'098.- auf neu Fr. 57'069.- sowie die Reduktion ihres für das Jahr 2023 anrechenbaren Vermögens um Fr. 45'745.-