I. Die Ausgleichskasse setzte mit Verfügung vom 3. Juli 2025 (Beschwerdebeilage [BB] 1) die persönlichen Beiträge der Beschwerdeführerin für die Beitragsperiode 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 gestützt auf die kantonale Steuermeldung vom 14. Mai 2025 («Meldung über Vermögen und Renteneinkommen Nichterwerbstätiger») fest. Das Reinvermögen am Stichtag 31. Dezember 2023 beträgt Fr. 180'907.00 und die Grundlage für das Renteneinkommen beträgt Fr. 78'167.00, was ein kapitalisiertes Renteneinkommen von Fr. 1'563'340.00 ergibt. Das massgebende Vermögen beträgt somit gerundet Fr. 1'740'000.00.