AHI-Praxis 1996, Seite 216 ff.). So kann es sein, dass es einem Arbeitgeber, der sich in schwieriger finanzieller Lage befindet, durch das Nichtbezahlen der Beiträge gelingt, die Existenz seines Unternehmens zu retten. Dies ist etwa dann denkbar, wenn der Arbeitgeber die Bezahlung der Beiträge vorläufig aufschiebt, um – etwa bei besonderen Liquiditätsengpässen – das Überleben des Unternehmens zu ermöglichen. Ein solches Vorgehen führt allerdings nur dann nicht zu einer Haftung gemäss Art.