Mit Instruktionsverfügung vom 16. Oktober 2025 wird die Beschwerdegegnerin gebeten, ihre Akten zur konkursiten C____ einzureichen und ihre Bemühungen zur Geltendmachung des Schadenersatzes gegenüber dem Direktor der Konkursitin, D____, zu erläutern und dokumentieren. d) Mit Eingabe vom 28. Oktober 2026 reicht die Beschwerdegegnerin die geforderten Akten ein und teilt mit, dass sie auf die Geltendmachung von Schadenersatz gegenüber D____ verzichtet habe, da er in der Eigenschaft als Direktor nicht ein haftbares Organ der Konkursitin sei. e) Der Beschwerdeführer reicht innert Frist keine Replik