Insbesondere war für die Beschwerdegegnerin das Vorliegen von insgesamt 34 Verlustscheinen im Gesamtbetrag von rund Fr. 370'000.-- ersichtlich (AB 2 – die dazugehörigen Beilagen 2 und 15). Sodann wurde der Beschwerdegegnerin am 12. September 2022 die Auflage der Kollokationspläne durch das Betreibungsamt des Kantons Basel-Stadt angezeigt (AB 2 – die dazugehörigen Beilagen 11-14). Folglich stellte sie am 22. September 2022 das Konkursbegehren (AB 2). Schliesslich wurde mit Wirkung ab dem 1. November 2022 der Konkurs über die C____ nach Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG durch das Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt eröffnet und die Gesellschaft damit aufgelöst (AB 1 und 3).