Gleichzeitig gibt er eine Verfügung des Zivilgerichtes Basel-Stadt vom 8. Juli 2025 (Beschwerdebeilage [BB] 4) und ein Schreiben an das Konkursamt Basel-Stadt vom 20. August 2025 (BB 5) zu den Akten. Die Beschwerdegegnerin verzichtet mit Schreiben vom 3. September 2025 auf die Einreichung einer Duplik. III. Nachdem keine der Parteien die Durchführung einer mündlichen Parteiverhandlung verlangt hat, findet am 28. Oktober 2025 die Urteilsberatung durch die Kammer des Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt statt. Entscheidungsgründe 1.