2 SchKG (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889, SR 281.1) eröffnet. b) Die Beschwerdegegnerin stellte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14. November 2024 (AB 8) in Aussicht, ihn als Geschäftsführer und Gesellschafter der GmbH mit einer Schadenersatzforderung für entgangene Sozialversicherungsbeiträge, Verwaltungskosten, Verzugszinsen und Inkassokosten persönlich zu belangen und gewährte ihm die Möglichkeit zu Wahrung des rechtlichen Gehörs. Der Beschwerdeführer äusserte sich, vertreten durch den Advokaten Dr. N. Roulet, mit Schreiben vom 21. November 2024 (AB 9) und vom 8. Januar 2025 (AB 11) zum angekündigten Vorgehen.