Im Juni und im Juli 2022 wurden der Beschwerdegegnerin infolge Betreibung für ausstehende Sozialversicherungsforderungen, Zinsen und Kosten acht Pfändungsverlustscheine im Gesamtbetrag vom Fr. 39'718.50 ausgestellt (AB 2) und weitere Verlustscheine in der Höhe von insgesamt Fr. 78'629.30 in Aussicht gestellt (AB 2). Auf Begehren der Beschwerdegegnerin (AB 2) wurde daraufhin durch das Zivilgericht Basel-Stadt mit Entscheid vom 1. November 2022 (AB 3) über die C____ der Konkurs gemäss Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889, SR 281.1) eröffnet.