I. a) Der Beschwerdeführer ist seit der Eintragung der C____ am 6. Juni 2014 deren alleiniger Gesellschafter und einziger Geschäftsführer mit Einzelunterschrift (vgl. Handelsregisterauszug, Beschwerdeantwortbeilage [AB] 1). Die C____ war der Beschwerdegegnerin als beitragspflichtige Arbeitgeberin angeschlossen. Im Juni und im Juli 2022 wurden der Beschwerdegegnerin infolge Betreibung für ausstehende Sozialversicherungsforderungen, Zinsen und Kosten acht Pfändungsverlustscheine im Gesamtbetrag vom Fr. 39'718.50 ausgestellt (AB 2) und weitere Verlustscheine in der Höhe von insgesamt Fr. 78'629.30 in Aussicht gestellt (AB 2).