5.2. Es bleibt, über die Kosten zu befinden. Das vorliegende Verfahren vor dem Sozialversicherungsgericht ist kostenlos (§ 16 Abs. 1 SVGG). Es sind keine ausserordentlichen Kosten angefallen. Demgemäss erkennt das Sozialversicherungsgericht: ://: Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Das Verfahren ist kostenlos. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT Die Präsidentin Die a.o. Gerichtsschreiberin lic. iur. R. Schnyder MLaw F. Loretz Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art.