Mit Mail vom 15. Oktober 2024 (AB 7) reichte der Geschäftsführer für das Jahr 2022 die Lohnausweise sämtlicher Mitarbeiter, die Fremdleistungen 2021 und 2022 sowie den Selbstständigkeitsnachweis für Herr E____ ein (die angehängten Dokumente befinden sich allesamt nicht in den dem Gericht eingereichten Unterlagen, lediglich die Mailnachricht. Die Beschwerdeführerin hat diese Beilagen mit Replik vom 19. Februar 2025 ins Recht gelegt).