Mit Mahnung vom 18. September 2024 (AB 6) forderte die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin auf, die Kontodetails der Finanzbuchhaltung 2021/2022 sowie die Selbstständigkeitsnachweise beziehungsweise die A1-Formular der Personen J____, E____ und G____ bis zum 14. Oktober 2024 einzureichen, anderenfalls sie auf der Basis einer Lohnsumme von Fr. 100'000.-- eine Verfügung erlassen werde. Mit Mail vom 15. Oktober 2024 (AB 7) reichte der Geschäftsführer für das Jahr 2022 die Lohnausweise sämtlicher Mitarbeiter, die Fremdleistungen 2021 und 2022 sowie den Selbstständigkeitsnachweis für Herr E__