In den dem Gericht eingereichten Akten sind diese Anhänge nicht enthalten. Am 12. Juni 2024 (AB 5) reagierte der Geschäftsführer wiederum auf eine Mailanfrage der Beschwerdeführerin vom 22. Mai 2024 (deren Inhalt dem Gericht wiederum nicht bekannt ist) und stellte die baldige Eingabe der Details der Lohnkonti und der Unterlagen für das Jahr 2022 in Aussicht. Mit Mahnung vom 18. September 2024 (AB 6) forderte die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin auf, die Kontodetails der Finanzbuchhaltung 2021/2022 sowie die Selbstständigkeitsnachweise beziehungsweise die A1-Formular der Personen J____, E____ und G___