Am 4. April 2024 (AB 3) reagierte der Geschäftsführer auf eine Nachfrage der Beschwerdegegnerin (deren Inhalt dem Gericht nicht eingereicht wurde) und stellte den Buchhaltungsabschluss für das Jahr 2021 per KW 16/17 in Aussicht. Am 21. Mai 2024 (AB 4) stellte der Geschäftsführer der Beschwerdegegnerin eine Mail zu, der offenbar der Selbstständigkeitsnachweis für D____, das Formular A1 für I____ und ein Dokument mit dem Titel «Fremdleistung A____ 2021» angehängt waren. In den dem Gericht eingereichten Akten sind diese Anhänge nicht enthalten.