Im Nachgang zur Kontrolle wandte sich der Geschäftsführer diesbezüglich mehrmals per Mail an die Beschwerdegegnerin: So berichtete er am 18. Januar 2024 (AB 2), er habe bei den Haupt-Freelancern, die nachgesuchten Bestätigungen/Formulare A1 angefordert und stellte deren Einreichen mit den Buchhaltungsunterlagen in Aussicht. Am 4. April 2024 (AB 3) reagierte der Geschäftsführer auf eine Nachfrage der Beschwerdegegnerin (deren Inhalt dem Gericht nicht eingereicht wurde) und stellte den Buchhaltungsabschluss für das Jahr 2021 per KW 16/17 in Aussicht.