I. Die Beschwerdeführerin, eine GmbH mit Sitz in Basel-Stadt, ist der B____ angeschlossen. Einzelzeichnungsberechtigter Vorsitzender der Geschäftsführung der GmbH ist Herr C____ (vgl. den Eintrag im Handelsregisters des Kantons Basel-Stadt). Am 8. Januar 2024 führte die Beschwerdegegnerin im Betrieb der Beschwerdeführerin eine Arbeitgeberkontrolle betreffend die Jahre 2021 und 2022 durch (vgl. den Kontrollbericht vom 16. Oktober 2024, Beschwerdeantwortbeilage [AB] 1).