II. a) Mit Eingabe vom 12. Dezember 2025 (Eingang 15. Dezember 2025) erhebt die Beschwerdeführerin beim Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Ausgleichskasse Basel-Stadt betreffend Hilfsmittel der AHV. Sie beantragt, die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, bezüglich der Abgabe eines Rollstuhls eine anfechtbare Verfügung zu erlassen. b) Die D____schliesst mit Beschwerdeantwort vom 16. Januar 2026 (Eingang 19. Januar 2026) auf Abweisung der Beschwerde. c) In ihrer Replik vom 2. März 2026 (Eingang 3. März 2026) hält die Beschwerdeführerin, vertreten durch B____, Rechtsanwältin, an ihren Anträgen fest.