Mit Schreiben vom 10. Oktober 2025 (IV-Akte 43) erklärte sich die Beschwerdeführerin, vertreten durch B____, Rechtsanwältin, mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. i) Mit Schreiben vom 5. November 2025 (IV-Akte 46) hielt die IV-Stelle Basel-Stadt an ihrem Entscheid fest, keine Verfügung zu erlassen.