Neu gewährte sie einen Kostenbeitrag von Fr. 1'840.-- an einen Rollstuhl mit Spezialversorgung. Das Schreiben war wiederum mit dem Hinweis versehen, die Beschwerdeführerin könne bei der IV-Stelle Basel-Stadt eine einsprachefähige Verfügung verlangen, wenn sie mit dem vorliegenden Entscheid nicht einverstanden sei. f) Mit Schreiben vom 29. August 2025 (Eingang 1. September 2025;