Der korrekte Kostenbeitrag belaufe sich auf Fr. 1'840.--. Bevor eine neue Mitteilung ergehe, werde noch die Besitzstandsgarantie geprüft. Leider sei die Aktenaufbewahrungsfrist verstrichen. Die IV-Stelle Basel-Stadt sei jedoch um Wiederbeschaffung der Akten bestrebt. e) Mit Mitteilung vom 1. November 2024 (IV-Akte 32) annullierte die IV-Stelle Basel-Stadt die Mitteilung vom 4. Juli 2024 und hielt fest, sie habe fälschlicherweise den falschen Pauschalbeitrag zugesprochen. Neu gewährte sie einen Kostenbeitrag von Fr. 1'840.-- an einen Rollstuhl mit Spezialversorgung.