In den 80-er Jahren habe ihre Schwester einen Elektrorollstuhl erhalten. Gemäss Auskunft der Zentralen Ausgleichstelle (ZAS) ist der Beschwerdeführerin im Jahr 1984 etwas zugesprochen worden (siehe Protokoll der IV-Stelle Basel-Stadt per 16. Januar 2026, IV-Akten). Es konnte nicht mehr eruiert werden, um was es damals genau ging. d) Mit Schreiben vom 18. September 2024 (IV-Akte 21) teilte die IV-Stelle Basel-Stadt der Beschwerdeführerin mit, nach nochmaliger Aktenprüfung sei aufgefallen, dass für die Rollstuhlversorgung ein falscher Kostenbeitrag verfügt worden sei. Der korrekte Kostenbeitrag belaufe sich auf Fr. 1'840.--.