Mit Mitteilung vom 4. Juli 2024 (IV-Akte 12) hielt die IV-Stelle Basel-Stadt fest, dass die Altersversicherung einen Kostenbeitrag von Fr. 2'200.-- an einen Rollstuhl mit Spezialversorgung inkl. Antidekubituskissen aus dem IV-Depot übernehme. Das Schreiben war mit dem Hinweis versehen, die Beschwerdeführerin könne bei der IV-Stelle Basel-Stadt eine einsprachefähige Verfügung verlangen, wenn sie mit dem vorliegenden Entscheid nicht einverstanden sei. c) Am 16. September 2024 fragte die Schwester der Beschwerdeführerin bei der IV-Stelle Basel-Stadt nach, ob die Besitzstandsgarantie betreffend Rollstuhl greifen würde. In den 80-er Jahren habe ihre Schwester einen Elektrorollstuhl erhalten.