Schadenersatzverpflichtung verlangt, auszugehen. 5. Schliesslich ist festzuhalten, dass auch die dreijährige Verjährungsfrist gewahrt worden ist. Mit Entscheid vom [...] löste das Zivilgericht Basel-Stadt die Gesellschaft infolge Mängel in der gesetzlich zwingenden Organisation auf und ordnete die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an (vgl. Publikation im SHAB Nr. [...]). Im Anschluss eröffnete das Zivilgericht Basel-Stadt mit Entscheid vom [...] mit Wirkung ab dem [...] 2023 den Konkurs über die bereits aufgelöste Gesellschaft. Die Publikation im SHAB erfolgte am [...] (vgl. SHAB Nr. [...]).