Zudem hat man sich über die finanzielle Situation des Unternehmens rasch zu informieren (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_333/2023 vom 2. August 2023 E. 5.1); eine Einarbeitungszeit bzw. Schonfrist ist einem neuen Verwaltungsratsmitglied demnach grundsätzlich keine zuzugestehen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_454/2021 vom 11. Februar 2022 E. 5.1.2).