Für Letzteren resultiert zusammen mit der Rückforderung der Familienausgleichskasse (FAK) gemäss Zahlungsbefehl vom 9. März 2023 in Höhe von gesamthaft Fr. 2'473 eine Schadenersatzforderung in Höhe von Fr. 15'998.80 (vgl. Beschwerdeantwortbeilage 6).