Es setzte den bekannten Gläubigern, darunter auch der Beschwerdegegnerin, mit Schreiben vom 25. November 2021 (ebenfalls bei den Konkursakten) eine Frist für eine allfällige Konkurseingabe bis zum 3. Januar 2022. Mit Schreiben vom 29. April 2022, vom 5. Mai 2023 und vom 30. April 2025 (bei den Konkursakten) beantragte das Konkursamt Basel-Stadt von der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt eine Verlängerung der Liquidationsfrist, da der Schuldenruf erst kürzlich erfolgt sei, weshalb der Kollokationsplan noch nicht habe erstellt werden können. Hinweise für eine veröffentlichte Auflage des Kollokationsplanes im SHAB (vgl. zu deren Massgeblichkeit u.a. Hürzeler,