Die Daten der Lohn- und Finanzbuchhaltung seien auf einem Cloud-Server abgelegt. Seit dem Konkurs bestehe kein Zugriff mehr auf diese Daten. Im Betrieb selbst seien nur vereinzelte Lohnabrechnungen oder zumindest monatliche Lohnrekapitulationen vorhanden. Lohnausweise seien ebenfalls vorhanden. Sie seien aber teilweise falsch erstellt worden. Der AHV-Revisor stellte in der Folge in Bezug auf das Jahr 2019 auf die in der Lohnmeldung (Akte 10) angeführten Zahlen ab (vgl. den Kontrollbericht; Akte 16). Dies kann ihm und auch der Beschwerdegegnerin nicht zum Vorwurf gereichen.