Diesbezüglich ist jedoch zu bemerken, dass der Beschwerdeführer gegenüber dem Konkursamt angab, die Löhne seien alle bezahlt worden, inklusive 13. Monatslöhne (vgl. Akte 15). Auch deckt sich die Lohnangabe O____ betreffend (2019: Fr. 81'000.--) mit den diesbezüglichen Angaben des Beschwerdeführers (vgl. Akte 13: Monatslohn O____ Fr. 6'750.-- bis Dezember 2019). Es ist daher davon auszugehen, dass O____ im Jahr 2019 der Meldung entsprechend entlöhnt worden war. Es gibt auch sonst keine Anhalte dafür, dass der Lohnumfang im Jahr 2019 tiefer gewesen sein könnte als dies von der C____ GmbH Ende Januar 2020 gemeldet worden war.