3.3. 3.3.1. Was zunächst O____ angeht, so führte sie im Schreiben, das sie der Lohnmeldung vom Januar 2020 beilegte (Akte 10) aus, sie verlasse die Firma per 31. Januar 2020 ebenfalls. Die C____ GmbH beschäftige ab dem 1. Februar 2020 keine Mitarbeitenden mehr. Der 13. Monatslohn sei in der angeführten Lohnsumme 2019 berücksichtigt, obwohl sie diesen noch nicht erhalten habe. Diesbezüglich ist jedoch zu bemerken, dass der Beschwerdeführer gegenüber dem Konkursamt angab, die Löhne seien alle bezahlt worden, inklusive 13. Monatslöhne (vgl. Akte 15).