So wurden am 27. Februar 2020 folgende Beträge (unter dem Titel "Abrechnung 12/2019") verbucht resp. von der Schuld subtrahiert: Fr. 4'546.--, Fr. 4'637.40, Fr. 3'233.75 (total: Fr. 12'417.15). 3.1.3. Die der definitiven Beitragsberechnung für das Jahr 2019 (Verrechnungsanzeige; Akte 18) zugrunde gelegte Lohnsumme (Fr. 272'766.60) entspricht den Angaben gemäss Lohnmeldung der C____ GmbH von Ende Januar 2020 (vgl. "Rekapitulation der Lohnmeldung 2019"; Akte 10). In dieser Lohnmeldung waren (inklusive Beschwerdeführer) elf Mitarbeitende mit den entsprechenden AHV-pflichtigen Löhnen resp. einer totalen Lohnsumme von Fr. 272'766.60 vermerkt worden (vgl. das separate Schreiben von O__