Akte 15), gegen ein vorzeitiges tatsächliches Ausscheiden aus dem Unternehmen. Darüber hinaus ist – wie sich auch aus den nachstehenden Ausführungen ergibt – auch nicht erwiesen, dass der Beschwerdeführer ab November 2019 keinen Lohn mehr bezogen hat (vgl. dazu S. 2 des Protokolls; Akte 15).