Aufhebungsverträge und (c.) Lohnabrechnungen sowie (d.) die Lohnrekapitulation. Sollten sich diese Unterlagen ganz oder teilweise auf einer externen Speicherplatte befinden, seien auch die darauf befindlichen Daten ihm zugänglich zu machen. i) Mit Verfügung der Instruktionsrichterin vom 8. Juli 2025 wird das Konkursamt Basel-Stadt gebeten, zu den Anträgen des Beschwerdeführers Stellung zu nehmen. j) Innert Frist lässt sich das Konkursamt nicht vernehmen. k) In der Folge wird der Schriftenwechsel geschlossen und der Fall zur Beratung angesetzt.