(2.) Es seien die Akten des Konkursamtes Basel-Stadt bezüglich des Konkurses der C____ GmbH in Liquidation beizuziehen. (3.) Es sei ihm die Frist zur Replik so lange abzunehmen, bis die vollständigen Akten der Vorinstanz und des Konkursamtes Basel-Stadt vorliegen, und anschliessend angemessen zu erstrecken. d) Mit Verfügung der Instruktionsrichterin vom 14. Januar 2025 wird der Beizug der Konkursakten der C____ GmbH in Liquidation angeordnet. Gleichzeitig wird die Beschwerdegegnerin gebeten, die vollständigen Akten der C____ GmbH in Liquidation einzureichen. Dem Beschwerdeführer wird die Replikfrist abgenommen.