Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 13. Mai 2024 Einsprache. Insbesondere machte er geltend, er habe den Konkurs der C____ GmbH im Herbst/Winter 2019 eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt sei er noch der einzige Mitarbeiter des Unternehmens gewesen (vgl. Akte 5). Im weiteren Verlauf wendete er ein, es sei zwar eine Jahreslohndeklaration getätigt worden. Diese sei aber nicht rechtskonform unterzeichnet worden. Auch sei die Forderung für den Zeitraum von Mai 2019 bis Dezember 2019 um mehr als Fr. 13'000.-- zu hoch (vgl. die E-Mail vom 26. August 2024 nebst Beilage; Akten 12 und 13).