Sachverhalts- und Rechtsfragen insgesamt von einem durchschnittlichen Fall auszugehen. Daher ist ein Honorar von Fr. 3'750.-- (inklusive Auslagen) zuzüglich Mehrwertsteuer (8.1%) zuzusprechen. Demgemäss erkennt das Sozialversicherungsgericht: ://: In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 23. September 2024 aufgehoben und die Sache zu weiteren Abklärungen im Sinne der Erwägungen an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. Das Verfahren ist kostenlos. Die Beschwerdegegnerin bezahlt dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 3'750.-- (inkl. Auslagen) zuzüglich Fr. 303.75 (8.1%) Mehrwertsteuer. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT