Für Dr. med. D____ sei klar, dass sich der Gesundheitszustand im Vergleich zur letztmaligen Beurteilung durch das Sozialversicherungsgericht BS vom 18. Januar 2024 aufgrund der weiteren Abnahme der Lungenfunktion, Angewiesenseins auf einen Rollator zur Fortbewegung und der permanenten Notwendigkeit einer Sauerstofftherapie verschlechtert habe. 4.6. Dr. med. D____, Spezialarzt für innere Medizin, spez. Lungenkrankheiten FMH führt im Bericht vom 28. April 2024 (IV-Akte 67, S. 2) aus, dass der Beschwerdeführer die Arme nur mit Mühe hochheben könne, pulmonal ein deutlich symmetrisch vermindertes VA ohne Nebengeräusche aufweise und unter Tachykardie SR (95) leide.