D____ betont weiter die Notwendigkeit einer Spitex, da die Gattin die Pflege ihres Ehemannes nicht ohne Weiteres weiterführen könne (IV-Akte 67, S. 3). Darüber hinaus ergibt sich auch aus dem Bedarfsformular Pflege vom 2. September 2024, dass der Beschwerdeführer einen Pflegebedarf aufweist (BB 4). 4.5.2. Die am 20. März 2023 durchgeführte Lungenfunktionsprüfung hatte eine Verminderung des FEVI um 230 ml auf 0,73 Liter oder 30% des Sollwertes gezeigt (Voruntersuchung 37% Soll, vgl. a.a.O.). Diesbezüglich schildert Dr. med. D____ in seinem Bericht vom 26. Oktober 2024 (BB 3) eine 20% Abnahme der Lungenfunktion fest (BB 3, S. 2). Für Dr. med.