Schliesslich führt die Beschwerdegegnerin aus, die COPD-Grade würden seit längerem in sehr engem Spektrum beieinander liegen und hätten sich nicht wesentlich verändert (Beschwerdeantwort, Rz. 10). Soweit dürfe aus objektiver Sicht davon ausgegangen werden, dass der Versicherte beim An- und Auskleiden weiterhin entsprechende Eigenleistung erbringe (a.a.O.).