Ferner ist die Beschwerdegegnerin der Ansicht, dass der Arztbericht des B____ vom 15. Juni 2023 keine dauerhafte gesundheitliche Verschlechterung ausweise (Beschwerdeantwort, Rz. 9). Der Infekt sei nach fünftägiger Therapie abgeheilt. In der Blutgasanalyse hätten sich kompensierte Verhältnisse und sogar eine Verbesserung zu den Vorwerten gezeigt. Schliesslich führt die Beschwerdegegnerin aus, die COPD-Grade würden seit längerem in sehr engem Spektrum beieinander liegen und hätten sich nicht wesentlich verändert (Beschwerdeantwort, Rz. 10).