Ein Vergleich mit dem Bericht des B____ vom 28. November 2019, als der Versicherte 45kg gewogen habe, zeige, dass das Gewicht zwar bis zur letzten Verfügung leicht abgenommen habe, aber schon seit Jahren ein kachektischer Ernährungszustand bestanden habe. Dies sei im Gerichtsurteil bereits berücksichtigt worden (a.a.O.). Die Nutzung des Rollators und der Sauerstofftherapie seien nicht neu (Beschwerdeantwort, Rz. 8). Die Benutzung eines Rollators sei bereits seit längerem angezeigt und zumutbar gewesen, wobei der Versicherte aus Scham darauf verzichtet habe. Gleiches gelte auch für die Notwendigkeit einer Sauerstofftherapie, zumal der COPD-Grad sich nicht wesentlich verändert habe (a.a.O.).