Eine Nachbehandlung oder eine stationäre Aufnahme habe auf Wunsch des Beschwerdeführers nicht stattgefunden (a.a.O.). 4.1.2. In der Beschwerdeantwort wiederholt die Beschwerdegegnerin, dass aus dem Bericht von Dr. med. D____ nicht deutlich werde, worin die Verschlechterung seit dem 24. Mai 2023 konkret bestehe (Beschwerdeantwort, Rz. 6). Der Versicherte habe weiterhin ein Gewicht von 42kg, wie es bereits im Arztbericht des B____ vom 21. März 2023 aktenkundig gewesen sei (Beschwerdeantwort, Rz. 7). Er selber gebe auch an, dass die Gewichtssituation im Wesentlichen stabil sei. Ein Vergleich mit dem Bericht des B__