Beschwerdeverfahrens eingereichte Arztbericht des B____ vom 15. Juni 2023 ungeeignet, eine dauerhafte gesundheitliche Verschlechterung glaubhaft zu machen (IV-Akte 75, S. 4). Der Bericht zeige einen ohne Sauerstoff respiratorisch kompensierten Versicherten mit normwertiger Atemfrequenz und einer Besserung gegenüber den Vorwerten in der Blutgasanalyse. Der Beschwerdeführer sei damals im Rahmen einer infektexazerbierten COPD für fünf Tage medikamentös behandelt worden. Die aufgetretene Atemnot habe ihre Ursache im Infekt gehabt. Eine Nachbehandlung oder eine stationäre Aufnahme habe auf Wunsch des Beschwerdeführers nicht stattgefunden (a.a.O.).