] mit Beilagen des B____ sei bekannt, dass der Beschwerdeführer einen kachektischen Ernährungszustand zeige, ein schweres Lungenemphysem habe mit wiederholten Exazerbationen einer schweren CODP, sowie nach wie vor glücklicherweise kein Rezidiv eines behandelten Lungenkarzinoms bestehe. Das Körpergewicht habe damals wie heute 42kg betragen. Zudem sei bereits im März 2021 eine COPD Grad 3-4 vorgelegen (a.a.O.). Insgesamt werde nicht deutlich, worin die Verschlechterung konkret bestehen solle. Eine tatsächliche Verschlechterung sei nicht dokumentiert.