Eine Einschränkung und Dritthilfe sei bei der Körperpflege anerkannt worden, nicht jedoch beim An- und Ausziehen der Kleidung. Dabei sei dem Beschwerdeführer bereits im letzten Beschwerdeverfahren ein allenfalls erhöhter Zeitaufwand zugestanden worden (a.a.O.). Im neuesten Bericht des Lungenfacharztes werde nichts Anderes dargestellt. Erneut werde betont, dass der Beschwerdeführer kachektisch sei und an einer Dyspnoe leide, eine Sauerstofftherapie erhalte und diese sowie den Rollator (wie bisher) nicht in der Öffentlichkeit anwende, weil er sich schämen würde. Schon aus dem Bericht des Gesundheitszentrums [...] mit Beilagen des B