Lungenkrankheiten FMH, vom 28. April 2024 (IV-Akte 63). Dazu nahm der RAD am 30. Mai 2024 Stellung (IV-Akte 65). Auf das Gesuch um Hilfosenentschädigung wurde mit Verfügung vom 2. Juli 2024 nicht eingetreten (IV-Akte 68). Zur Begründung wurde ausgeführt, dass sich seit dem, durch das Urteil des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt vom 18. Januar 2024 beurteilten, Sachverhalt keine Verschlechterung des Gesundheitszustands des Beschwerdeführers ergeben habe (a.a.O.). Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 2. September 2024 Einsprache und ergänzte diese mit Schreiben vom 3. September 2024 um das Bedarfsformular betreffend Pflege (IV-Akte 73, S. 2 ff.). Mit Einspracheentscheid